Von Michael Kraske
Asylbewerber werden in diesem Land als Menschen zweiter Klasse behandelt, bestenfalls. Sie werden in unwürdige Sammelunterkünfte gepfercht, zum Nichtstun verdammt und mit einem Teil dessen abgespeist, was als Existenzminimum für ein menschenwürdiges Leben errechnet wurde. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die bisherige Praxis für verfassungswidrig erklärt hat und gleich auch noch einen konkreten Geldbetrag vorgeschrieben hat, damit der schwarzgelben Koalition gar nicht erst die Möglichkeit zu Trickserei und Verschleppung gegeben wird, spricht das Medienecho einhellig von einer Ohrfeige für die Politik. Das Urteil ist aber viel mehr: Es entlarvt einen stattlichen Rassismus, der Menschenwürde als teilbar erachtet. Der den Bedarf eines menschenwürdigen Lebens für Deutsche bei 336 Euro ansetzt, für schutzbedürftige Ausländer dagegen bei 224,97 Euro. Die perverse Diskrepanz ist ein Seismograph für den rassistischen Konsens der deutschen Gesellschaft.
Seit 1993 wurde der Satz für Asylbewerber nicht erhöht. Das hat Gründe. Die pogromartigen Angriffe auf die Asylbewerber-Unterkunft in Rostock-Lichtenhagen im Jahr 1992 hatten die drastische Verschärfung der Asylgesetzgebung zur Folge. Die zynische Begründung damals: Der Bevölkerung sind so viele Asylbewerber nicht zuzumuten. Die Grenze des Integrationswillens sei erreicht. Der Volkszorn musste besänftigt werden. So diente der unerhörte Tabubruch einer gewalttätigen, von Normalbürgern befeuerten Ausländerfeindlichkeit und einer Polizei, die tatenlos zusah und das staatliche Gewaltmonopol an den Mob abtrat, nachträglich als Legitimation für restriktive Asyl-Politik. Das Asylbewerberleistungsgesetz orientierte sich fortan nicht an Menschenwürde, sondern allein am Ziel der Abschreckung. Es sollte denen, die her kommen so schwer und unbequem wie möglich gemacht werden, damit nicht noch mehr kommen. Die Schikane hat System.
Dieser permanente Skandal ist seither Staatsräson. Auch SPD und Grüne wagten während ihrer Regierungszeit nicht, das offensichtliche Unrecht zu korrigieren. Zu groß die Angst vor dem öffentlichen Furor. Zu groß die Angst, der NPD eine Vorlage zu geben und die in der Bevölkerung schlummernde Fremdenfeindlichkeit zu wecken. Die Studien der Friedrich-Ebert-Stiftung zu rechtsextremen Einstellungen belegen millionenfache Zustimmungsraten zu der Aussage, dass Ausländer nur her kommen, um die Sozialsysteme auszunutzen. Dieses Bild vom Fremden ist ein angstgespeistes Zerrbild, das in krassem Widerspruch zum christlichen Menschenbild steht, das doch angeblich so grundlegend für unser Gemeinwesen ist, wie es Vertreter der Parteien gern behaupten, die das C im Namen tragen. In der politischen Debatte wird das Christliche vor allem in Abgrenzung gegen den fremden Islam in Stellung gebracht. Zu dem eklatanten, unchristlichen Mangel an Solidarität und Mitmenschlichkeit gegenüber Migranten und zur institutionalisierten Diskriminierung schweigen die Wortführer des politischen Christentums. Im Gegenteil führen ihre Vertreter in den Kommunen den vorurteilsbeladenen Protest gegen normale Nachbarschaft mit Asylbewerbern an.
Vielerorts regt sich gegen eine menschenwürdige Behandlung von Asylbewerbern Widerstand von ganz normalen Deutschen. In Leipzig soll eine miserable Sammelunterkunft geschlossen, die Menschen stattdessen dezentral in Wohnungen in verschiedenen Stadtteilen untergebracht werden. Anwohner laufen dagegen Sturm. Ein Lokalpolitiker bezeichnete die geplante Nachbarschaft von Deutschen und Asylbewerbern ein „Sozialexperiment“. Asylbewerber zu integrieren und nicht zu separieren gilt vielen als Zumutung. Die Kasernierung in abgelegenen Massenunterkünften dagegen als gerade noch tolerabler Normalzustand. Den Wortführern fällt der eigene Rassismus nicht mal auf. In Bürgerversammlungen entlädt sich die ganze Palette von Vorurteilen: Asylberwerber sind demnach drogenabhängig, mit ansteckenden Krankheiten infiziert, kriminell und vergewaltigen deutsche Frauen. Das rassistische Ressentiment wird im Gestus einer allgemein anerkannten Wahrheit vorgetragen. Der Geist von Rostock-Lichtenhagen ist allgegenwärtig, wenn über Asylbewerber gesprochen wird.
Niemand würde bestreiten, dass das Zusammenleben existentiell bedrohter, zum Teil schwer traumatisierter Menschen Konflikte birgt. Es gibt kriminelle Asylbewerber und solche, die nicht wegen Verfolgung kommen, sondern weil sie vor Armut flüchteten. Wie überall gibt es neben dem Schwarz und Weiß viele Biographien in allen denkbaren Grautönen. Eine zivilisierte Demokratie hat gute Gründe, Verfolgten Schutz zu gewähren. Das deutsche Asylrecht ist auch eine Folge des nationalsozialistischen Terror-Regimes. Das positive Bekenntnis zum Asylrecht ist kein Thema in den periodischen Asyl-Debatten. Der Karlsruher Urteilsspruch wird nun wieder auf die Frage reduziert: Was kostet uns das? Wer Menschen aber zum Kostenfaktor degradiert, zündelt an Befindlichkeiten, die Menschenfeindlichkeit in Gewalt umschlagen lässt.







Massiv verstärkt wird der latente wie der manifeste Rassismus in unserer Gesellschaft noch durch den von der rot-grünen Schröder-Fischer-Bande rasant beschleunigten und von Schwarz-Geld ungehemmt fortgeführten Sozialabbau. Mit der Folge, dass diejenigen, denen diese Gesellschaft nichts mehr lässt, sich gegen die wenden, denen noch weniger bleibt.
Selten so einen miesen Artikel gelesen! An Faktenfülle und Begriffsdifferenzierung kaum zu unter-, dafür an moralisierendem Gesülze kaum zu überbieten!
Rassistischer Konsens in der deutschen Gesellschaft? Ist der irre? Wußte gar nicht, dass in der Definition von Rassismus materielle Ungleichbehandlung die Hauptrolle spielt! Wenn ja, gehöre ich ab jetzt der unterdrückten Rasse der materiell Benachteiligten an, da die meisten Leute in diesem Land wohl materiell besser ausgestattet sind als ich. Doch halt – bedauerlicherweise bin ich aber dann auch selber wieder Rassist, da es mir bedeutend besser geht als einem Asylbewerber.
Laut dem Artikel scheint bei Herrn Kraske die Menschenwürde zudem erst ab einem bestimmten Geldbetrag anzufangen, hier speziell dem eines Harz4-ers. Das sehen einige von denen allerdings sicher ganz anders…Wir halten also fest: Menschenwürde ist, wenn man regelmäßig einen bestimmten, variabel den eigenen Vorstellungen anzupassenden Geldbetrag ohne jede Gegenleistung vom Staat (oder wem auch immer) erhält.
Aber zurück zum Thema. Es handelt sich hier um BEWERBER auf Asyl in Deutschland. Der Asylbewerber erhält also Leistungen vom deutschen Staat, ohne dass überhaupt schon geklärt ist, ob dem Bewerber tatsächlich Asyl gewährt wird. Diese Leistungen sind bei Ablehnung eines Asylantrags nicht rückzahlbar und somit ein (der Vorstellung von Menschenwürde geschuldetes) Geschenk jedes Deutschen an den Bewerber. Ich finde das durchaus sehr generös von unserem Land. Über einen grundsätzlichen unchristlichen Mangel an Solidarität kann man sich da wohl eher nicht beschweren. Der Staat gewährt an Asylbewerber also Leistungen, die mit den Leistungen an ALG II-Bezieher überhaupt nicht zu vergleichen sind. Hier von Benachteiligung der Asylbewerber zu sprechen ist geradezu lächerlich. Genauso gut könnten sich Äpfel darüber beschweren, dass sie in kleineren Kisten verpackt werden als Wassermelonen.
Das Asyl wird den Bewerbern nach Prüfung gewährt (danach Asylberwerberleistungsgesetz nicht mehr anwendbar) oder auch nicht (Abschiebung bzw. rechtswidriger aber geduldeter Aufenthalt). Menschenwürdig ist im übrigen bereits das ANGEBOT Deutschlands auf Gewährung eines Asyls.
@Bundesdeutscher
Meine volle Zustimmung!
Es stellt sich die Frage, warum Personen, die in einem fremden Land um Aufnahme und Schutz vor politischer oder sonstiger Verfolgung ersuchen, so einfach mit Staatsbürgern dieses fremden Landes materiell gleichgestellt werden sollen.
Mit Formulierungen wie “…Sie werden in unwürdige Sammelunterkünfte gepfercht…” oder “…Die perverse Diskrepanz ist ein Seismograph für den rassistischen Konsens der deutschen Gesellschaft.” scheint der Autor wirklich den Boden der Realität verlassen zu wollen.