Plädoyer für die doppelte Staatsbürgerschaft

Von Tülin Akkoc

Politikblog debattiersalon | Gastautorin Tülin Akkoc | Foto ©Es scheint so, dass ausgerechnet die Never-Ending-Story „Doppelte Staatsbürgerschaft“ bei den Koalitionsverhandlungen zum unüberbrückbaren Hindernis wird. Und wie immer, wenn dieses Thema auf politischer Ebene an Brisanz gewinnt, melden sich im Einbürgerungsprojekt der Hansestadt Hamburg („Ich bin Hamburger!“) etliche Journalisten, um zu fragen, ob ich Ihnen potentielle Interview-Partner_innen vermitteln kann.

Gewünschtes Profil: junge Menschen mit Migrationshintergrund, die sich wegen des Optionszwangs in den nächsten Jahren für oder gegen ihre türkische Staatsangehörigkeit entscheiden müssen oder bereits aus bestimmten Gründen automatisch ihre deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben.

Ich muss den Journalisten dann erklären, dass die meisten Optionspflichtigen nicht bei uns landen, da ab dem 18.Lebensjahr direkt von der Einbürgerungsbehörde – Abteilung „Überwachung der Mehrstaatigkeit“ angeschrieben werden. Die Menschen die zu uns in die Beratung kommen, sind dagegen in der Regel Menschen, die erst durch einen Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen, also nach Anspruch auf Einbürgerung (§ 10 StAG), Einbürgerung aufgrund der Ehe mit einem Deutschen (§9 StAG) oder Einbürgerung nach Ermessensgrundsätzen (§ 8 StAG).

Doppelte Staatsbürgerschaft auf Zeit

Das Optionsmodell dagegen ist die Änderung zum Staatsangehörigkeitsgesetz zum 01.01.2000, das den automatischen Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt im Inland als Kind ausländischer Eltern unter bestimmten Voraussetzungen (§4 Abs. 3 StAG) regelt. Diese Kinder haben praktisch die doppelte Staatsangehörigkeit auf Zeit, und zwar bis zum 18.Lebensjahr und haben dann bis zu ihrem 23.Lebensjahr Zeit, sich nicht nur zu entscheiden, sondern müssen es dann auch geschafft haben, sich aus ihrer Ursprungs-Staatsangehörigkeit zu entlassen (für den Fall, dass sie sich denn auch für die Deutsche Staatsangehörigkeit entlassen).

Das klingt nicht nur kompliziert in der Theorie, sondern ist es auch in der Praxis. Die Behörden sind gezwungen, diese jungen Optionspflichtigen ab dem 18.Lebensjahres mehrmals anzuschreiben. Wenn die jungen Menschen – die ja in dem Alter eventuell andere Prioritäten haben!- es versäumen, zu antworten, wird ihnen ab dem 23.Lebensjahr automatisch die Deutsche Staatsangehörigkeit entzogen. Integrationsförderlich? Mit Sicherheit nicht! Kostengünstig? Mit Sicherheit nicht. Ein riesiger Verwaltungsapparat wird da in Bewegung gehalten. Und zu bedenken ist: Die „Lawine“ der Optionspflichtigen, die bald 18.Jahre alt werde kommt ja erst noch.

Komplex, nicht nachvollziehbar und ungerecht

Wenn ich den Journalisten all diese Regelungen, Verfahren etc. erkläre, höre ich oft: „Hhhhmmm, das habe ich mir jetzt aber nicht so kompliziert vorgestellt!“ oder auch “Ach echt? Gibt es da einen Unterschied zwischen Optionspflichtigen und „normal“-eingebürgerten?“. Das überrascht mich zwar im ersten Moment, dass Journalisten, die zu diesem Thema einen Artikel schreiben wollen, diese Unterschiede nicht kennen, aber andererseits sind alle diese Regelungen rund um das Thema Einbürgerung und Staatangehörigkeitsrecht (und Aufenthaltsrecht sowieso!) sehr komplex, schwer nachzuvollziehen und in einigen Bereichen einfach ungerecht und unlogisch! Deshalb gehören Sie abgeschafft!!

Seit 01.02.2012 leite ich das Einbürgerungs-Projekt “Ich bin Hamburger!” der Türkischen Gemeinde Hamburg und Umgebung e.V., welches die Einbürgerungskampagne “Hamburg. Mein Hafen. Deutschland. Mein Zuhause.”, die von der BASFI (Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration) und der BIS (Behörde für Inneres und Sport) initiiert wurde. Das Ziel des Projektes ist es, den Prozess der Einbürgerung zu vereinfachen und zu beschleunigen. Dabei hilft unser kompetentes Team Hamburgern und Hamburgerinnen aus allen ausländischen Communities auf dem zu meist sehr bürokratischen Weg zur deutschen Staatsangehörigkeit.
Dafür kooperieren wir eng mit den Behörden, Juristen und sozialen Einrichtungen. Das Kernstück des Projektes sind sogenannte ehrenamtliche Einbürgerungslotsen_innen, die insgesamt über 20 verschiedene Communities und Sprachen abdecken.

Zu ihren Aufgaben gehört u.a. das Werben für die Einbürgerung in der eigenen Community (Öffentlichkeitsarbeit), die Beratung und Unterstützung von Einbürgerungsinteressierten und ggf. Vermittlung bei Unklarheiten und Problemen, die Hilfe von Einbürgerungswilligen bei der Antragsstellung und Unterstützung bei Formalitäten, Begleitung von Einbürgerungswilligen bei Behördengängen (z.B. Einbürgerungsbehörde, Konsulate) und aber auch die Informieren über die Ausbürgerungskonditionen geben. Denn in Grundsatz heißt es zwar in Deutschland: Vermeidung von Mehrstaatigkeit. Allerdings gibt es da so einige Ausnahmen, die da wären:

• EU-Länder und die Schweiz (nach deutschem Recht möglich- Heimatrecht kann andere Regelungen
vorsehen)
• Länder, die den Verlust nicht kennen oder die Aufgabe verweigern (Afghanistan, Iran, Syrien,
Libanon, nordafrikanische Länder, viele Südamerikanische Länder wie z.B. Argentinien, Bolivien,
Brasilien, Paraguay)
• Asylberechtigte/ Flüchtlinge
• Kontingentflüchtlinge, die vor dem 01.01.2005 eingereist ist („Hamburger Regel“)
• Bei unzumutbaren Entlassungsbedingungen (z.Zt. Jordanien und Optionspflichtigen im ALG –II-Bezug)
• Hohe Freikaufzahlungen wegen Wehrdienstverpflichtungen
• Unverhältnismäßige Schwierigkeiten bei älteren Personen (z.B. altersbedingt nicht mehr zumutbar
(Reisen) und besondere Härte
• Wirtschaftliche und vermögensrechtliche Nachteile erheblicher Art

In all diesen Fällen müssen die deutschen Behörden die Mehrstaatigkeit hinnehmen.

Die Ausnahmen sind die Regel

Jetzt fragen sich vielleicht einige: Sind das nicht ganz schön viele Ausnahmen? Wie sieht das denn letztendlich in der Realität aus? Die Statistik weist folgende Zahlen aus: Von den 3.747 in Hamburg im im ersten Halbjahr 2013 erfolgten Einbürgerungen sind 2.139 unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit eingebürgert wurden (Quelle: Statistik des Einwohnerzentralamts Hamburg/Stand 08/2013). Das sind ca. 58%. Im bundesweiten Durchschnitt sieht es nicht anders aus: Knapp 50% aller Einbürgerungen in Deutschland werden unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit eingebürgert. Das heißt beim Grundsatz der Vermeidung von Mehrstaatigkeit in Deutschland dass die Ausnahmen mittlerweile die Regel sind. Betroffen sind von der Regelung der Vermeidung von Mehrstaatigkeit insbesondere die türkischstämmigen Personen, also der größten Migranten-Community in Deutschland. Es macht sich also der Verdacht breit, dass hier mit zweierlei Maß gemessen wird.

Neben diesen statistischen Fakten gehören aber auch andere Argumente dazu, die ganz klar für die Abschaffung der bisherigen Regelungen sind.Für viele Menschen ist es eine Herzensangelegenheit, ihren „Ursprungs“-Pass zu behalten, da sie sich „zweiheimisch“ fühlen, weil sie eventuelle Rentenverluste befürchten, weil sie ansonsten ein Visum für ihre eigene „Heimat“ beantragen müssten, weil sie dann kein Wahlrecht mehr in ihrem Heimatland haben. Diese Gründe und Argumente können bei jedem Einzelnen unterschiedliche Prioritäten und unterschiedlich ausgeprägt sein.

Verhandlungspartner beharren auf ihre Position

Die SPD sei erklärtermaßen für die Abschaffung des Optionszwangs. Die Union will das Optionsmodell allerdings beibehalten. Als Kompromiss schlägt (Noch-)Innenminister Friedrich vor, die Altersgrenze auf 30 Jahre anzuheben. Zu irgendeinem Zeitpunkt müsse man sich jedoch für eine der beiden Staatsangehörigkeiten entscheiden, sagte Friedrich. Geht’s noch? Was ist das denn für ein Sch…? Sorry, aber dass kann nur von Friedrich kommen. Diese Haltung lehnt die SPD deshalb auch –zu Recht- strikt ab.

Zu weiteren Zugeständnissen ist die Union zum jetzigen Zeitpunkt nicht bereit. Bundeskanzlerin Angela Merkel und der CSU-Parteivorsitzende Horst Seehofer unterstützen den Innenminister in seiner strikten Position. Eine weitere Lösung des Problems wäre die sogenannte ruhende Staatsbürgerschaft, welche vorsieht, dass Kinder ausländischer Eltern ihre Staatsbürgerschaft nicht verlieren, wenn sie Deutsche werden. Ihre ausländische Staatsangehörigkeit würde lediglich ruhen, bis sie ihren Lebensmittelpunkt wieder in ihr Herkunftsland verlegen. Wenigstens haben sogar beide Verhandlungspartner erkannt, dass dieser Vorschlag in Zeiten der Globalisierung und kosmopolitischen Lebensführungsstilen nicht zeitgemäß ist, im Allgemeinen zu kompliziert, wenig praktikabel und alltagsuntauglich ist.

Am Ende gibt es keine Alternative zu einem offenen Bekenntnis dazu, dass Menschen hierzulande mehrere staatsbürgerliche Identitäten haben, eine deutsche und eine weitere, die sie durch ihre Herkunft oder die Herkunft ihrer Eltern und Großeltern in sich tragen. Daher wollen wir, die sogenannten Nicht-Biodeutschen mit sogenanntem Migrationshintergrund, keine faulen Kompromisse und keine Mogelpackungen mehr! Es wird Zeit, dass die deutsche Politik den Realitäten der Einwanderungsgesellschaft endlich Rechnung trägt.

Tülin Akkoc (32) ist Kulturwissenschaftlerin und Leiterin des Hamburger Einbürgerungsprojekts „Ich bin Hamburger!“, das Einbürgerungswillige jedweder Herkunft unterstützt. Der Titel ihrer Magisterarbeit lautet „Kulturelle Vielfalt und Toleranz als Standortfaktoren deutscher Städte – Handlungsempfehlungen für das Stadtmarketing – Eine empirische Studie am Fallbeispiel Hamburg“.

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