Plädoyer für die doppelte Staatsbürgerschaft

Von Tülin Akkoc

Politikblog debattiersalon | Gastautorin Tülin Akkoc | Foto ©Es scheint so, dass ausgerechnet die Never-Ending-Story „Doppelte Staatsbürgerschaft“ bei den Koalitionsverhandlungen zum unüberbrückbaren Hindernis wird. Und wie immer, wenn dieses Thema auf politischer Ebene an Brisanz gewinnt, melden sich im Einbürgerungsprojekt der Hansestadt Hamburg („Ich bin Hamburger!“) etliche Journalisten, um zu fragen, ob ich Ihnen potentielle Interview-Partner_innen vermitteln kann.

Gewünschtes Profil: junge Menschen mit Migrationshintergrund, die sich wegen des Optionszwangs in den nächsten Jahren für oder gegen ihre türkische Staatsangehörigkeit entscheiden müssen oder bereits aus bestimmten Gründen automatisch ihre deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben.

Ich muss den Journalisten dann erklären, dass die meisten Optionspflichtigen nicht bei uns landen, da ab dem 18.Lebensjahr direkt von der Einbürgerungsbehörde – Abteilung „Überwachung der Mehrstaatigkeit“ angeschrieben werden. Die Menschen die zu uns in die Beratung kommen, sind dagegen in der Regel Menschen, die erst durch einen Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen, also nach Anspruch auf Einbürgerung (§ 10 StAG), Einbürgerung aufgrund der Ehe mit einem Deutschen (§9 StAG) oder Einbürgerung nach Ermessensgrundsätzen (§ 8 StAG).

Doppelte Staatsbürgerschaft auf Zeit

Das Optionsmodell dagegen ist die Änderung zum Staatsangehörigkeitsgesetz zum 01.01.2000, das den automatischen Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt im Inland als Kind ausländischer Eltern unter bestimmten Voraussetzungen (§4 Abs. 3 StAG) regelt. Diese Kinder haben praktisch die doppelte Staatsangehörigkeit auf Zeit, und zwar bis zum 18.Lebensjahr und haben dann bis zu ihrem 23.Lebensjahr Zeit, sich nicht nur zu entscheiden, sondern müssen es dann auch geschafft haben, sich aus ihrer Ursprungs-Staatsangehörigkeit zu entlassen (für den Fall, dass sie sich denn auch für die Deutsche Staatsangehörigkeit entlassen).

Das klingt nicht nur kompliziert in der Theorie, sondern ist es auch in der Praxis. Die Behörden sind gezwungen, diese jungen Optionspflichtigen ab dem 18.Lebensjahres mehrmals anzuschreiben. Wenn die jungen Menschen – die ja in dem Alter eventuell andere Prioritäten haben!- es versäumen, zu antworten, wird ihnen ab dem 23.Lebensjahr automatisch die Deutsche Staatsangehörigkeit entzogen. Integrationsförderlich? Mit Sicherheit nicht! Kostengünstig? Mit Sicherheit nicht. Ein riesiger Verwaltungsapparat wird da in Bewegung gehalten. Und zu bedenken ist: Die „Lawine“ der Optionspflichtigen, die bald 18.Jahre alt werde kommt ja erst noch.

Komplex, nicht nachvollziehbar und ungerecht

Wenn ich den Journalisten all diese Regelungen, Verfahren etc. erkläre, höre ich oft: „Hhhhmmm, das habe ich mir jetzt aber nicht so kompliziert vorgestellt!“ oder auch “Ach echt? Gibt es da einen Unterschied zwischen Optionspflichtigen und „normal“-eingebürgerten?“. Das überrascht mich zwar im ersten Moment, dass Journalisten, die zu diesem Thema einen Artikel schreiben wollen, diese Unterschiede nicht kennen, aber andererseits sind alle diese Regelungen rund um das Thema Einbürgerung und Staatangehörigkeitsrecht (und Aufenthaltsrecht sowieso!) sehr komplex, schwer nachzuvollziehen und in einigen Bereichen einfach ungerecht und unlogisch! Deshalb gehören Sie abgeschafft!!

Seit 01.02.2012 leite ich das Einbürgerungs-Projekt “Ich bin Hamburger!” der Türkischen Gemeinde Hamburg und Umgebung e.V., welches die Einbürgerungskampagne “Hamburg. Mein Hafen. Deutschland. Mein Zuhause.”, die von der BASFI (Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration) und der BIS (Behörde für Inneres und Sport) initiiert wurde. Das Ziel des Projektes ist es, den Prozess der Einbürgerung zu vereinfachen und zu beschleunigen. Dabei hilft unser kompetentes Team Hamburgern und Hamburgerinnen aus allen ausländischen Communities auf dem zu meist sehr bürokratischen Weg zur deutschen Staatsangehörigkeit.
Dafür kooperieren wir eng mit den Behörden, Juristen und sozialen Einrichtungen. Das Kernstück des Projektes sind sogenannte ehrenamtliche Einbürgerungslotsen_innen, die insgesamt über 20 verschiedene Communities und Sprachen abdecken.

Zu ihren Aufgaben gehört u.a. das Werben für die Einbürgerung in der eigenen Community (Öffentlichkeitsarbeit), die Beratung und Unterstützung von Einbürgerungsinteressierten und ggf. Vermittlung bei Unklarheiten und Problemen, die Hilfe von Einbürgerungswilligen bei der Antragsstellung und Unterstützung bei Formalitäten, Begleitung von Einbürgerungswilligen bei Behördengängen (z.B. Einbürgerungsbehörde, Konsulate) und aber auch die Informieren über die Ausbürgerungskonditionen geben. Denn in Grundsatz heißt es zwar in Deutschland: Vermeidung von Mehrstaatigkeit. Allerdings gibt es da so einige Ausnahmen, die da wären:

• EU-Länder und die Schweiz (nach deutschem Recht möglich- Heimatrecht kann andere Regelungen
vorsehen)
• Länder, die den Verlust nicht kennen oder die Aufgabe verweigern (Afghanistan, Iran, Syrien,
Libanon, nordafrikanische Länder, viele Südamerikanische Länder wie z.B. Argentinien, Bolivien,
Brasilien, Paraguay)
• Asylberechtigte/ Flüchtlinge
• Kontingentflüchtlinge, die vor dem 01.01.2005 eingereist ist („Hamburger Regel“)
• Bei unzumutbaren Entlassungsbedingungen (z.Zt. Jordanien und Optionspflichtigen im ALG –II-Bezug)
• Hohe Freikaufzahlungen wegen Wehrdienstverpflichtungen
• Unverhältnismäßige Schwierigkeiten bei älteren Personen (z.B. altersbedingt nicht mehr zumutbar
(Reisen) und besondere Härte
• Wirtschaftliche und vermögensrechtliche Nachteile erheblicher Art

In all diesen Fällen müssen die deutschen Behörden die Mehrstaatigkeit hinnehmen.

Die Ausnahmen sind die Regel

Jetzt fragen sich vielleicht einige: Sind das nicht ganz schön viele Ausnahmen? Wie sieht das denn letztendlich in der Realität aus? Die Statistik weist folgende Zahlen aus: Von den 3.747 in Hamburg im im ersten Halbjahr 2013 erfolgten Einbürgerungen sind 2.139 unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit eingebürgert wurden (Quelle: Statistik des Einwohnerzentralamts Hamburg/Stand 08/2013). Das sind ca. 58%. Im bundesweiten Durchschnitt sieht es nicht anders aus: Knapp 50% aller Einbürgerungen in Deutschland werden unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit eingebürgert. Das heißt beim Grundsatz der Vermeidung von Mehrstaatigkeit in Deutschland dass die Ausnahmen mittlerweile die Regel sind. Betroffen sind von der Regelung der Vermeidung von Mehrstaatigkeit insbesondere die türkischstämmigen Personen, also der größten Migranten-Community in Deutschland. Es macht sich also der Verdacht breit, dass hier mit zweierlei Maß gemessen wird.

Neben diesen statistischen Fakten gehören aber auch andere Argumente dazu, die ganz klar für die Abschaffung der bisherigen Regelungen sind.Für viele Menschen ist es eine Herzensangelegenheit, ihren „Ursprungs“-Pass zu behalten, da sie sich „zweiheimisch“ fühlen, weil sie eventuelle Rentenverluste befürchten, weil sie ansonsten ein Visum für ihre eigene „Heimat“ beantragen müssten, weil sie dann kein Wahlrecht mehr in ihrem Heimatland haben. Diese Gründe und Argumente können bei jedem Einzelnen unterschiedliche Prioritäten und unterschiedlich ausgeprägt sein.

Verhandlungspartner beharren auf ihre Position

Die SPD sei erklärtermaßen für die Abschaffung des Optionszwangs. Die Union will das Optionsmodell allerdings beibehalten. Als Kompromiss schlägt (Noch-)Innenminister Friedrich vor, die Altersgrenze auf 30 Jahre anzuheben. Zu irgendeinem Zeitpunkt müsse man sich jedoch für eine der beiden Staatsangehörigkeiten entscheiden, sagte Friedrich. Geht’s noch? Was ist das denn für ein Sch…? Sorry, aber dass kann nur von Friedrich kommen. Diese Haltung lehnt die SPD deshalb auch –zu Recht- strikt ab.

Zu weiteren Zugeständnissen ist die Union zum jetzigen Zeitpunkt nicht bereit. Bundeskanzlerin Angela Merkel und der CSU-Parteivorsitzende Horst Seehofer unterstützen den Innenminister in seiner strikten Position. Eine weitere Lösung des Problems wäre die sogenannte ruhende Staatsbürgerschaft, welche vorsieht, dass Kinder ausländischer Eltern ihre Staatsbürgerschaft nicht verlieren, wenn sie Deutsche werden. Ihre ausländische Staatsangehörigkeit würde lediglich ruhen, bis sie ihren Lebensmittelpunkt wieder in ihr Herkunftsland verlegen. Wenigstens haben sogar beide Verhandlungspartner erkannt, dass dieser Vorschlag in Zeiten der Globalisierung und kosmopolitischen Lebensführungsstilen nicht zeitgemäß ist, im Allgemeinen zu kompliziert, wenig praktikabel und alltagsuntauglich ist.

Am Ende gibt es keine Alternative zu einem offenen Bekenntnis dazu, dass Menschen hierzulande mehrere staatsbürgerliche Identitäten haben, eine deutsche und eine weitere, die sie durch ihre Herkunft oder die Herkunft ihrer Eltern und Großeltern in sich tragen. Daher wollen wir, die sogenannten Nicht-Biodeutschen mit sogenanntem Migrationshintergrund, keine faulen Kompromisse und keine Mogelpackungen mehr! Es wird Zeit, dass die deutsche Politik den Realitäten der Einwanderungsgesellschaft endlich Rechnung trägt.

Tülin Akkoc (32) ist Kulturwissenschaftlerin und Leiterin des Hamburger Einbürgerungsprojekts „Ich bin Hamburger!“, das Einbürgerungswillige jedweder Herkunft unterstützt. Der Titel ihrer Magisterarbeit lautet „Kulturelle Vielfalt und Toleranz als Standortfaktoren deutscher Städte – Handlungsempfehlungen für das Stadtmarketing – Eine empirische Studie am Fallbeispiel Hamburg“.

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3 Antworten auf Plädoyer für die doppelte Staatsbürgerschaft

  1. ringo sagt:

    Aha, der “Verdacht” auf Diskriminierung von Türken macht sich also “breit”. Ja, klar! Hier in Deutschland muss ein Ausländer nur “Diskriminierung” und/oder “Rassismus” brüllen, dann kriegt er alles was er .will
    Und Deutsche Behörden “müssen” eigentliich gar nix akzeptieren, ist Ihnen schon klar, oder:? Dass doppelte Staatsbürgerschaft in Ausnahmefällen geduldet wird, ist Kulanz und kein Zwang. Wer willdenn den Deutschen Staatdazu zwingen? Mszyeck, Kolat odergar Erdogan? Normalerweise “müssten” alle, die auf doppelter Staatsbg. bestehen in ihre ach, so teure Urheimat, aus der sie stammen, zurückgeschickt werden. Viellt erklären Sie auch warum immer mehr Türken und andere Ausländer in dieses ach so rassistische und diskriminierende Deutschland einwandern?

  2. Tülin sagt:

    Lieber Herr „Ringo“,
    das Thema „Doppelte Staatsbürgerschaft“ wird oft auf einer sehr emotionalen Ebene diskutiert. Das tue ich an der Stelle nicht. Ich schaue mir die Zahlen an, und sehe dass im bundesweiten Durchschnitt 50% aller Einbürgerungen unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit erfolgen. Das macht deutlich, dass hier ein Ungleichgewicht zwischen den einzelnen Herkunftsländern herrscht. Ich behaupte nicht, dass die Behörde alles akzeptieren soll. Wer den Text liest, kann daraus sehr deutlich erkennen, dass sich meine Kritik an die Politik und die damit verbundene gesetzliche Regelung wendet. Die Verwaltung kann demzufolge sich auch nur im Rahmen der gesetzlichen Grundlage bewegen. Jeder Mensch sollte das selber entscheiden können, ob er seinen Herkunfts-Pass behalten will oder nicht. Hier sollte es doch eine einheitliche Regelung geben. Finden sie es gut, dass auf Grund der Optionsregelung, die entsprechenden Behörden jeden Optionspflichtigen mindesten 4mal mit mehrseitigen Briefen anschreiben muss und diese “Akten” in einer Abteilung “Überwachung der Mehrstaatigkeit” gepflegt werden ? Und die Zahl der Optionspflichtigen wird wie schon bereits im Artikel erwähnt, drastisch steigen, insbesondere im Jahr 2018. Schafft das unsere Verwaltung? Das bezweifle ich. Wissen Sie, mit was das alles bezahlt wird? Ja, von UNSEREN Steuergeldern.

    In ihrem Kommentar ist mir auch folgender Satz aufgefallen:
    „Viellt erklären Sie auch warum immer mehr Türken und andere Ausländer in dieses ach so rassistische und diskriminierende Deutschland einwandern?“

    Damit erwecken sie zum einen den Anschein, dass ich mich pauschal darüber beschwere, dass Deutschland ein rassistisches und diskriminierendes Land ist. Fakt ist, dass es in diesem Artikel über die Kritik der aktuellen Regelungen des Staatsangehörigkeitsrechtes geht, die bestimmte Gruppen eindeutig benachteiligt. Aber Sie haben Recht, es gibt in Deutschland auch ein Rassismus-Problem. Das haben u.a. die NSU-Morde und der ganze Skandal über deren Aufklärung gezeigt. Hier ist noch viel zu tun. Deshalb werden derzeit (sowohl Bundesweit aber auch auf Kommunaler Ebene) auch für Projekte zur Prävention für Rechtsextremismus sehr viel Geld ausgegeben. Aber das ist hier nicht das Thema.

    Zum anderen stellen Sie in es so dar, als ob Deutschland von einer Einwanderungswelle von u.a. Türkinnen und Türken überrollt wird. Da würde ich Sie gerne auf die Statistik hinweisen. Seit Jahren wandern mehr Türken aus, als sie nach Deutschland einwandern. Das Wanderungssaldo ist also negativ. Hinsichtlich des demografischen Wandels in Deutschland sollte das eher Anlass zum Nachdenken sein, da unter den Auswandererinnen und Auswanderern auch sehr gut ausgebildete junge Menschen sind. (siehe: http://www.bpb.de/gesellschaft/migration/dossier-migration/132809/aus-der-heimat-in-die-heimat).
    Sprunghaft zugenommen hat dagegen die Zuwanderung aus den EU-Krisenländern. Aber ich kann gut verstehen, dass Sie (so wie viele andere Menschen leider auch) es eher so wahrnehmen, dass insbesondere die muslimisch-geprägten Gruppen nach Deutschland einwandern. Wahrscheinlich weil es insbesondere von den Medien und auch einigen Parteien gerne so dargestellt wird, um ihre Leser- bzw. Wählerschaft „zu bedienen“. Diese werden allerdings eines Tages aus ihrem Dornröschenschlaf aufwachen und müssen dann verwundert feststellen, dass sie in einem Deutschland aufwachen, dass Bunt und vielfältig ist und sich damit auch ihre zu “bedienende Klientel“ geändert hat. Da bleibt mir jetzt nur eins für diese Parteien und Medienverlage zu sagen: Auuuuuuuufwachen!! Es ist kurz vor Zwölf!!

  3. ringo sagt:

    Hallo

    “Damit erwecken sie zum einen den Anschein, dass ich mich pauschal darüber beschwere, dass Deutschland ein rassistisches und diskriminierendes Land ist.”
    Ja, Sie tun gerade dies wenn Sie sagen:
    “Es macht sich also der Verdacht breit, dass hier mit zweierlei Maß gemessen wird.”
    Und nicht nur Sie sondern die ganzen mohammedanischen Scharfmacher hier in Deutschland, die nichts anderes tun als fordern, sich empören und nochmals fordern, Mazyeck, Kolat und wie sie noch alle heißen. Diese selber sind es die zu den übelsten Diskriminierern gehören, weil sie nur für Mohammedaner Rechte einfordern, die alle andern Ausländer nicht berücksichtigen. Verstehen Sie? Diese Scharfmacher und Hetzer fordern nicht die gleichen Rechte für alle Migranten, nein sie wollen Sonderrechte für Mohammedaner.
    Und Sie selber schreiben “Migranten”, meinen aber ihre Klientel, die Mohammedaner.
    Und wenn es stimmen sollte, dass gebildete und gut ausgebildete Türken in ihr Heimatland zurückwandern, so ist das sehr schade. Doch dies geschieht ganz sicher nicht daher, weil sie keine doppelte Staatsbürgerschaft besitzen, sondern vielleicht weil sie in der Türkei ein besseres Auskommen haben, dank der Ausbildung und Qualifikation, die sie sich in Deutschland aneignen konnten. Und ich glaube kaum dass auch nur ein einziger Türke in das Sozialhilfenetz der Türkei zurückkehrt.

    Zurück bleiben und zusätzlich einwandern tun dann de facto Analphabeten, integrationsunwillige Sozialproblemfälle, denen es in Deutschland dank der hier vorhandenen sozialen Hängematte prächtig geht. Und wissen Sie womit das alles bezahlt wird? Genau, Sie wissen es schon: Mit unsern Steuergeldern.Und das ist um einiges teurer, als der Schriftverkehr des Ordnungsamts.